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Amtsgericht Stade stellt Verfahren ein

Maritime Erlebnisse

Hat die Stade Marketing und Tourismus GmbH (SMTG) bei der Veranstaltung eines Konzerts der Band „Provinz“ im Lichtspielgarten im August 2020 gegen Corona-Auflagen verstoßen?

Das Amtsgericht Stade hat ein vom Landkreis Stade angestrengtes Verfahren nun eingestellt. Die Möglichkeit der Verfahrenseinstellung ohne Verhandlung besteht für das Amtsgericht, wenn es keine ordnungswidrige Tat erkennen kann oder eine Ahndung nicht für geboten hält. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

„Die Entscheidung des Gerichts zeigt aus meiner Sicht, dass die Stade Marketing und Tourismus GmbH bei der Konzertorganisation nicht gegen Corona-Auflagen verstoßen hat. Diese Ansicht haben wir die ganze Zeit über vertreten. Wir haben während der Konzertorganisation genau darauf geachtet, die Corona-Schutzverordnung und deren rechtliche Auslegung einzuhalten. Ich freue mich sehr, dass das Amtsgericht Stade dem mit seinem Beschluss Rechnung trägt“, sagt der Geschäftsführer der Stade Marketing und Tourismus GmbH Dr. Andreas Schäfer.

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