Hat die Stade Marketing und Tourismus GmbH (SMTG) bei der Veranstaltung eines Konzerts der Band „Provinz“ im Lichtspielgarten im August 2020 gegen Corona-Auflagen verstoßen? Das Amtsgericht Stade hat ein vom Landkreis Stade angestrengtes Verfahren nun eingestellt. Die Möglichkeit der Verfahrenseinstellung ohne Verhandlung besteht für das Amtsgericht, wenn es keine ordnungswidrige Tat erkennen kann oder eine Ahndung nicht für geboten hält. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. „Die Entscheidung des Gerichts zeigt aus meiner Sicht, dass die Stade Marketing und Tourismus GmbH bei der Konzertorganisation nicht gegen Corona-Auflagen verstoßen hat. Diese Ansicht haben wir die ganze Zeit über vertreten. Wir haben während der Konzertorganisation genau darauf geachtet, die Corona-Schutzverordnung und deren rechtliche Auslegung einzuhalten. Ich freue mich sehr, dass das Amtsgericht Stade dem mit seinem Beschluss Rechnung trägt“, sagt der Geschäftsführer der Stade Marketing und Tourismus GmbH Dr. Andreas Schäfer.
Zum Hintergrund: Die Stade Marketing und Tourismus GmbH hatte 2020 in der Altländer Straße in Stade mehrere Konzerte veranstaltet – stets unter Einhaltung der Corona-Schutzverordnung des Landes Niedersachsen, die Veranstaltungen für maximal 500 Per-sonen vorsah, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Als bei einem Konzert im Juli das Zuschauerinteresse besonders groß war, entschied sich die SMTG – nach genauer Prüfung der entsprechenden Verordnung – zwei strikt voneinander getrennte Zuschauerbereiche zu schaffen: für 500 und 300 Personen. Die beiden Bereiche im Lichtspielgarten in Stade hatten eine komplett eigene Infrastruktur wie Eingänge, Essens- und Getränkestände sowie Toiletten, so dass wir ganz sicher sein konnten, dass durch die zusätzlichen Konzertbesucher kein zusätzliches Infektionsrisiko entsteht“, erklärt Schäfer. Der Landkreis Stade sah darin allerdings einen Verstoß gegen Corona-Auflagen und strengte ein Bußgeldverfahren gegen die SMTG an. Dieses wurde nun vom Amtsgericht Stade eingestellt.
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